Nutzungsbedingungen für Online-Spenden

des gemeinnützigen Vereins Bethanien Ministries e.V.

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Online-Spenden zugunsten des Bethanien Ministries e.V. über das auf dieser Webseite bereitgestellte Online-Zahlungssystem.

1. Vertragspartner und Zweck der Spende

(1) Vertragspartner des Spenders ist der Bethanien Ministries e.V., Wendelsteinring 5, 83624 Otterfing (nachfolgend „Verein“ genannt).
(2) Der Verein ist wegen Förderung (Die Körperschaft fördert nach ihrer Satzung im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke: Religion (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 2 AO)) nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Miesbach, St.-Nr. 139/107/20087 als gemeinnützig anerkannt.
(3) Bei den über diese Webseite getätigten Zuwendungen handelt es sich um freiwillige Spenden (Schenkungen ohne Gegenleistung im Sinne des § 516 BGB). Die Spenden werden ausschließlich zur Förderung der satzungsgemäßen, gemeinnützigen Zwecke des Vereins verwendet.

2. Abwicklung der Zahlung über VR Payment

(1) Für die Abwicklung der Online-Direktüberweisungen nutzt der Verein die technischen Dienste der VR Payment GmbH, Saonestraße 3a, 60528 Frankfurt am Main (nachfolgend „VR Payment“).
(2) Durch das vollständige Ausfüllen des Spendenformulars und das Klicken auf den Button „Spenden“ (oder eine entsprechende eindeutige Beschriftung) beauftragt der Spender die Durchführung der Transaktion.
(3) Das Konto des Spenders wird unmittelbar nach der Autorisierung der Direktüberweisung durch das jeweilige Kreditinstitut des Spenders mit dem gewählten Spendenbetrag belastet.

3. Kein Widerrufsrecht / Erstattungen

(1) Da es sich bei einer Spende um eine unentgeltliche Zuwendung (Schenkung) handelt und keine Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen im Sinne des Fernabsatzrechts stattfindet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für den Spender.
(2) Eine Rückzahlung oder Erstattung von einmal erfolgreich übermittelten Spendenbeträgen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(3) Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Ansprüche bei nachweislich missbräuchlicher Verwendung von Zahlungsdaten durch unbefugte Dritte (z. B. Kartenmissbrauch), sofern das Kreditinstitut des Spenders eine Rückabwicklung vorsieht.

4. Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen)

(1) Der Verein ist berechtigt, für Spenden steuerlich wirksame Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
(2) Bei Beträgen bis zu 300 Euro reicht in der Regel der vereinfachte Spendennachweis (z. B. der Kontoauszug oder der Einzahlungsbeleg der Direktüberweisung) zusammen mit dem vom Verein bereitgestellten Beleg für das Finanzamt aus.
(3) Wünscht der Spender eine separate Spendenbescheinigung, muss er im Spendenformular seine vollständige Postanschrift angeben. Der Verein stellt die Bescheinigungen gesammelt, in der Regel im ersten Quartal des Folgejahres, per Post oder E-Mail aus.

5. Datenschutz und Datensicherheit

(1) Alle im Rahmen des Spendenverfahrens eingegebenen personenbezogenen Daten und Finanzdaten werden verschlüsselt übertragen.
(2) Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Transaktionsabwicklung sowie – falls angefordert – zur Erstellung der Spendenbescheinigung.
(3) Detaillierte Informationen darüber, welche Daten erhoben und wie diese an die VR Payment GmbH übermittelt werden, entnehmen Sie bitte unserer separaten Datenschutzerklärung.

6. Haftungsausschluss

Der Verein bemüht sich um eine dauerhafte Verfügbarkeit des Online-Spendenformulars. Er übernimmt jedoch keine Haftung für technische Störungen, Leitungsunterbrechungen oder Ausfälle des Zahlungssystems, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen (z. B. Störungen bei der VR Payment GmbH oder den beteiligten Kreditinstituten).

 

Wichtige Ergänzungen, die Sie nun eintragen müssen:

Ersetzen Sie die Platzhalter in den eckigen Klammern [...] in den Abschnitten 1 und 4 durch die realen Daten Ihres Vereins (Adresse, Steuernummer, Finanzamt, Satzungszweck).

Stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzerklärung zwingend um den Passus zur Datenweiterleitung an die VR Payment GmbH ergänzt wurde.

 

 

 

Wenn Sie auf Ihrer Website das offizielle Online-Spendenformular von VR Payment (wie VR pay QuickDonation) einbinden, gelten verschärfte Pflichten.

Auch wenn das BGB für reine Schenkungen/Spenden keine AGB verlangt, sieht die Praxis hier anders aus: Sie benötigen in diesem Fall zwar nicht zwingend klassische „Verkaufs-AGB“, aber Sie müssen spezifische rechtliche Pflichtangaben bereitstellen – sowohl aufgrund gesetzlicher Vorschriften als auch wegen der Händler-Vorgaben von VR Payment.

Die Anforderungen für Ihren Spenden-Button gliedern sich in drei wesentliche Bereiche:

1. Pflichtangaben direkt beim Bezahlverfahren (Die "Quasi-AGB")

VR Payment verpflichtet Sie als Vertragspartner vertraglich dazu, die gesetzlichen Informationspflichten im Fernabsatz zu erfüllen. Sobald Zahlungsdaten online erhoben werden (auch bei Direktüberweisungen), müssen Sie für den Spender leicht zugänglich folgende Informationen hinterlegen: [12]

Angaben zu den Zahlungsverfahren: Erläuterung, wie die Direktüberweisung abgewickelt wird und wann das Konto belastet wird.

Haftungsausschlüsse: Regelungen bei technischen Störungen während des Bezahlvorgangs.

Hinweis zum Widerrufsrecht / Erstattung: Rechtlich gesehen sind Spenden Schenkungen und können nicht einfach widerrufen werden. Um Rücklastschriften und Missverständnissen vorzubeugen, sollte klar geregelt sein, ob und in welchen Ausnahmefällen eine Spende erstattet werden kann.

Tipp: Diese Punkte werden von Vereinen häufig in einem Dokument namens „Spendenbedingungen“ oder „Nutzungsbedingungen für Online-Spenden“ zusammengefasst und direkt am Spenden-Button verlinkt.

 

2. Absolute Impressumspflicht (Verschärft durch VR Payment)

Sobald ein Spendenformular aktiv genutzt wird, greift die gesetzliche Impressumspflicht nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) (ehemals TMG) in vollem Umfang. Da Sie Geldtransaktionen anstoßen, gilt die Website juristisch sofort als „geschäftsmäßig“ – selbst ohne Gewinnerzielungsabschnitt. [12]

Zusätzlich fordert VR Payment im Serviceantrag explizit, dass auf Ihrer Homepage folgende Angaben eindeutig hinterlegt sein müssen: [1]

Vollständiger Vereinsname (laut Vereinsregister inkl. „e.V.“)

Vertretungsberechtigter Vorstand nach § 26 BGB

Physische Anschrift des Vereins

E-Mail-Adresse und ein weiteres schnelles Kommunikationsmittel (z.B. Telefonnummer)

Registergericht und Vereinsregisternummer

Falls vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer [1]

 

3. Erweiterte Datenschutzerklärung (DSGVO)

Da bei einer Online-Direktüberweisung sensible Finanz- und Personendaten an VR Payment übertragen werden, müssen Sie Ihre Datenschutzerklärung anpassen. Sie müssen die Spender darüber informieren:

Welche Daten erhoben werden (Name, IBAN, Betrag, Zeitstempel).

Dass diese Daten auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) oder f) DSGVO an die VR Payment GmbHweitergeleitet werden, um die Transaktion technisch durchzuführen.

 

Soll der Spender über das Formular auch die Möglichkeit erhalten, eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) anzufordern? Falls ja, kann ich Ihnen zeigen, wie Sie diesen Prozess direkt in die rechtlichen Hinweise einbauen.

 

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